Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Zugang zur Presselounge von RTLZWEI
I. Geltungsbereich
In der Presselounge des Senders RTLZWEI (nachfolgend „Sender“ genannt)
werden Ihnen Bilder, Videomaterial und/oder Texte (nachfolgend
„Material“ genannt) zur ausschließlich redaktionellen Berichterstattung
zur Programmankündigung, -begleitung und -dokumentation im Zusammenhang
mit der jeweils angegebenen Sendung des Senders im Print-, Online- und
Hörfunkbereich zur Verfügung gestellt.
Besonderheiten für die Nutzung in Printäquivalenten zur
Programmankündigung in elektronischen Medien (nachfolgend
„Printäquivalente“ genannt), EPGs/Navigatoren oder vergleichbaren
Angeboten in elektronischen Medien sind in nachstehenden Ziffern V und
VI geregelt.
Betreiber der Presselounge ist RTLZWEI. Diese Nutzungsbedingungen gelten
für sämtliches vom Sender zur Verfügung gestelltes Material,
insbesondere für die Inhalte der Website www.rtlzwei-presse.de sowie für vom
Sender über Mail Push-Dienste, RSS Feeds oder auf andere Weise zur
Verfügung gestelltes Material.
Das Material wird Journalisten gemäß nachstehender Ziffer II,
Medien-Unternehmen und Plattformbetreibern, bzw. deren angestellten
Mitarbeitern gemäß nachstehender Ziffer III sowie Zwischenhändlern gemäß
nachstehender Ziffer IV bereitgestellt. Für die Einräumung von
Nutzungsrechten für Printäquivalente gelten ergänzend die Regelungen der
Ziffer V. Zur Nutzung des Materials für EPGs/Navigatoren oder
vergleichbare Anwendungen geltend ergänzend die Bestimmungen der Ziffer
VI.
Bei Nichtbeachtung der Regelungen dieser Nutzungsbedingungen ist der
Sender berechtigt, den Nutzer von dem Zugang zur Presselounge des
Senders mit sofortiger Wirkung auszuschließen.
II. Nutzungsberechtigung für Journalisten
1. Die Registrierung des Journalisten unter Angabe
der persönlichen Daten sowie Vorlage der entsprechenden Legitimation
(z.B. gültiger Journalistenausweis, Arbeitsprobe, etc.) ist
Voraussetzung für die Teilnahme an der Presselounge des Senders.
Privatpersonen haben keinen Zugang zu der Presselounge des Senders.
Bei der Registrierung wählt der Journalist einen Nutzer-Namen (Name oder
E-Mail Adresse des Journalisten) und ein persönliches Passwort
(nachfolgend „Registrierungsdaten“ genannt). Durch die Registrierung
stimmt der Journalist diesen Nutzungsbedingungen zu.
Die Registrierungsdaten sind vom Journalisten streng geheim zu halten
und dürfen nur von dem Journalisten persönlich genutzt werden. Eine
Weitergabe der Registrierungsdaten an Dritte ist ausdrücklich nicht
gestattet. Wird die Nutzung der Presselounge des Senders infolge einer
schuldhaften Verletzung dieser Geheimhaltungspflicht durch den
Journalisten möglich, ist der Journalist verpflichtet, dem Sender den
hierdurch entstandenen Schaden zu ersetzen.
Der Sender behält sich ferner vor, im Falle eines konkreten Verdachts
auf Missbrauch der Registrierungsdaten, diese bis auf Weiteres zu
sperren und im Falle einer nachgewiesenen Weitergabe der
Registrierungsdaten an Dritte die Zugangsberechtigung des Journalisten
zu widerrufen und/oder den Journalisten von der Teilnahme an der
Presselounge des Senders mit sofortiger Wirkung auszuschließen.
Der Journalist wird dem Sender etwaige Änderungen, die in der Person des
Journalisten selbst liegen (z.B. Änderung der Anschrift, Änderung des
beruflichen Status etc.) unverzüglich nach Kenntniserlangung in Textform
(per E-Mail oder über die Registrierungsseite der Presselounge)
mitteilen. Auf Verlangen des Senders ist der Journalist verpflichtet,
die Richtigkeit und Vollständigkeit der von dem Journalisten bei der
Presselounge des Senders hinterlegten Daten regelmäßig dem Sender
gegenüber zu bestätigen und/oder zu belegen.
2. Der Sender kann nach eigenem Ermessen und soweit
verfügbar dem registrierten Journalisten zusätzlich Rechte im
notwendigen Umfang zum Download und zur Nutzung von Bildern und
Audiomaterial nach Maßgabe dieser Nutzungsbedingungen einräumen. Eine
Verpflichtung des Senders zur Einräumung dieser Rechte besteht nicht.
Sollte der Journalist beabsichtigen, in Online-Medien mehrere Bilder zu
nutzen, so ist die Nutzung begrenzt auf Bildergalerien von bis zu
maximal 15 Bildern je Programmformat. In diesem Fall verpflichtet sich
der Journalist, eine Verlinkung entsprechend den jeweiligen Angaben in
den Bildunterschriften auf den Internetauftritt des jeweiligen Senders
vorzunehmen. Die Nutzung von mehr als 15 Bildern kann vom Sender nur im
Einzelfall nach entsprechender Anfrage (siehe Ziffer II 4 unten)
gestattet werden.
3. Die Verwendung des Materials wird ausschließlich zur
redaktionellen Berichterstattung zur Programmankündigung, -begleitung
und -dokumentation im Zusammenhang mit der jeweils angegebenen Sendung
des Senders im Print-, Online- und Hörfunkbereich unter deutlicher
Angabe der Credits/Quellenangabe (Senderbezeichnung, Fotografennamen,
etc.) und unter Beachtung etwaiger vom Sender vorgegebener
Nutzungsbeschränkungen gestattet (nachfolgend „Nutzungszweck“ genannt).
Der registrierte Journalist erhält dazu an dem bereitgestellten Material
ein nicht ausschließliches, widerrufbares und inhaltlich auf den
Nutzungszweck beschränktes Recht, das abgerufene Material zur
Veröffentlichung zu nutzen. Die Nutzung ist zeitlich auf einen engen
Zusammenhang mit der Ausstrahlung des jeweiligen Programmereignisses des
Senders beschränkt. Unter einem engen Zusammenhang wird ein Zeitraum
von frühestens drei Wochen vor, bis eine Woche nach dem jeweiligen
Programmereignis verstanden.
Jegliche Umgestaltung, Manipulation oder Bearbeitung der Bilder, die
über das notwendige Maß der Bildbearbeitung (Ausschnitte,
Farbkorrekturen) hinausgeht, sowie jede weitergehende Vervielfältigung,
ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Senders gestattet.
Die Bereitstellung von Bildern in der Presselounge des Senders umfasst
nicht die Zusicherung, dass die abgebildeten Personen oder Rechteinhaber
der abgebildeten Werke die Einwilligung zur Nutzung gegeben haben.
Bilder, insbesondere solche, auf denen Personen erkennbar sind, dürfen
nur im Zusammenhang mit dem vom Sender auf das jeweilige Bild bezogenen
Begleittext verwendet werden. Bilder und Texte dürfen nicht
sinnentstellend oder verfälscht verwendet werden. Jede Verfälschung
sowie Verwendung, die zur Herabwürdigung abgebildeter Personen führen
kann, ist unzulässig und macht den Journalisten schadensersatzpflichtig.
Der Journalist stellt den Sender in diesem Fall von Ansprüchen Dritter
vollumfänglich – einschließlich der Kosten für die Rechtsverteidigung –
frei, die diese gegen den Sender infolge der Nichtbeachtung dieser
Nutzungsbedingungen geltend machen. Der Sender übernimmt in einem
solchen Fall keinerlei Haftung.
An in den Pressezentren bereitgestelltem Videomaterial räumen die Sender
dem Journalisten keine Nutzungsrechte ein. Insbesondere ist der
Journalist nicht berechtigt das Videomaterial dauerhaft zu speichern, zu
bearbeiten, zu vervielfältigen, zu senden oder in sonstiger Form zu
verbreiten oder der Öffentlichkeit teilweise oder vollständig zugänglich
zu machen.
4. Andere Nutzungen, als die unter vorstehender Ziffer 3
angegebenen, sind nur nach vorheriger Zustimmung des Senders in
Textform (Anfrage zu richten per E-Mail an: presselounge@rtl2.de),
gestattet. Der Sender ist berechtigt, die Nutzung des bereitgestellten
bzw. bereits übermittelten Materials jederzeit ohne Angabe von Gründen
zu untersagen oder zu widerrufen.
Insbesondere bedarf die Nutzung des Materials des Senders in
Printäquivalenten und EPGs/Navigatoren des Abschlusses eines separaten
Nutzungsvertrages gemäß Ziffer V und VI mit dem jeweiligen Sender.
5. Unbeschadet einer gegebenenfalls erforderlichen
separaten Rechteeinräumung gemäß vorstehender Ziffer II 4 und
nachstehenden Ziffern V und VI, erfolgt die Erteilung der Erlaubnis zur
Nutzung des Materials im Internet oder anderen elektronischen Medien
ferner nur unter der Bedingung, dass
a) der Server, über welchen eine solche Nutzung erfolgt, in Deutschland, Österreich oder der Schweiz steht,
b) der erläuternde Text ausschließlich in deutscher Sprache ist,
c) ein Hyperlink nach Vorgabe des entsprechenden Senders eingerichtet wird,
d) der Hinweis erfolgt: Copyrights by (Name des Senders/Warenzeichen (Trademark)),
e) das Material ausschließlich zur Ankündigung des Programms der Sender verwendet wird.
6. Der Journalist ist nur nach vorheriger schriftlicher
Zustimmung des Sender berechtigt, Dritten die Nutzung des Materials im
Rahmen des Nutzungszwecks und unter der Verpflichtung zur Einhaltung
dieser Nutzungsbedingungen zu gestatten. Der Journalist wird gegen jede
ihm bekannt werdende unzulässige Nutzung des von ihm genutzten Materials
durch Dritte in geeigneter Weise vorgehen und den Sender hiervon
unverzüglich schriftlich unterrichten.
7. Die dauerhafte Speicherung sowie Archivierung des Materials durch den Journalisten ist nicht gestattet.
8. Die Presselounge des Senders selbst sowie das dort
bereit gestellte Material sind urheberrechtlich geschützt. Das Material
darf ausschließlich zu dem unter vorstehender Ziffer 3 genannten
Nutzungszweck genutzt werden.
Das Material darf darüber hinaus ohne Zustimmung des Senders
insbesondere nicht verändert, kopiert, wieder veröffentlicht,
übertragen, verbreitet oder gespeichert werden. Für Material, das vom
Sender zum Herunterladen zur Verfügung gestellt wird, wird eine nicht
ausschließliche und nicht übertragbare Lizenz erteilt, die sich auf das
einmalige Herunterladen sowie Speicherung und Nutzung nach vorstehender
Ziffer 3 beschränkt. Sämtliche weitergehenden Rechte verbleiben beim
Sender. So sind insbesondere der Verkauf und jegliche sonstige
kommerzielle Nutzung unzulässig.
Darüber hinaus ist das automatische Suchen und Abgreifen von Material
aus den Pressezentren des Senders (gleich ob das gesamte Material oder
nach vorher festgelegten Kriterien) mithilfe von Software, die der
automatisierten Suche und/oder dem Abruf von Informationen dient und mit
deren Hilfe der Journalist nicht mehr selbst in den Pressezentren der
Sender sucht (Roboter), unzulässig, sofern und soweit nicht der Sender
dem Journalisten eine solche Funktionalität nach eigenem Ermessen
ausdrücklich zur Verfügung stellt.
9. Jeder Verstoß gegen vorstehende Ziffern 6 und/oder 8
macht den Journalisten schadensersatzpflichtig. Der Journalist stellt
den Sender in diesem Fall von Ansprüchen Dritter vollumfänglich –
einschließlich der Kosten für die Rechtsverteidigung – frei.
10. Der Sender haftet nicht für Schäden, die aus der
Verwendung des vom Sender autorisierten Materials entstehen, es sei
denn, dass solche Schäden vom Sender vorsätzlich oder grob fahrlässig
herbeigeführt werden.
Insbesondere haftet der Sender nicht für Schäden, die durch Fehler,
Verzögerungen oder Unterbrechungen in der Übermittlung, bei Störungen
der technischen Anlagen und des Services, unrichtige Inhalte, Verlust
oder Löschung von Daten, Viren oder in sonstiger Weise bei der Nutzung
der Presselounge und der daran angeschlossenen Dienste des Senders
entstehen können.
Der Sender übernimmt keine Verantwortung für die Inhalte,
Fehlerfreiheit, Rechtmäßigkeit und Funktionsfähigkeit von Internetseiten
Dritter, auf die mittels Verlinkungen von der Website www.rtlzwei-presse.de
verwiesen wird. Seitenaufrufe über Links erfolgen auf eigene Gefahr.
Der Sender haftet nicht für Störungen der Qualität des Zugangs aufgrund
höherer Gewalt oder aufgrund von Ereignissen, die der Sender nicht zu
vertreten hat, insbesondere den Ausfall von Kommunikationsnetzen. Der
Sender übernimmt keine Gewähr dafür, dass die Presselounge des Senders
unterbrechungs- und fehlerfrei funktioniert und dass etwaige Fehler
korrigiert werden. Ebenso wird keine Gewähr dafür übernommen, dass die
Inhalte der Presselounge des Senders korrekt sind.
Für Schäden des Journalisten im unmittelbaren Zusammenhang mit der
vertragsgemäßen Nutzung des Materials, haftet der Sender nur bei Vorsatz
oder grober Fahrlässigkeit ihrer gesetzlichen Vertreter, Angestellten
oder Erfüllungsgehilfen. Dies gilt entsprechend im Falle der Verletzung
vor- oder nebenvertraglicher Pflichten sowie unerlaubter Handlung.
Vorstehende Einschränkung gilt nicht bei einer Verletzung von
Kardinalpflichten sowie bei Schäden, die auf dem Fehlen zugesicherter
Eigenschaften beruhen.
11. Die Vereinbarung über den Zugang zur Presselounge
des Senders kann jederzeit von beiden Parteien ohne Angabe von Gründen
schriftlich – E-Mail genügt – gekündigt werden. Nimmt der Journalist an
der Presselounge des Senders ein Jahr oder länger nicht teil, ist der
Sender zur unverzüglichen Löschung der Registrierung des Journalisten
berechtigt.
12. Der Sender behält sich das Recht vor, diese
Nutzungsbedingungen jederzeit abzuändern. In diesem Fall weist der
Sender den Journalisten auf die etwaige Änderung der Nutzungsbedingungen
hin.
13. Sollten einzelne Bestimmungen ungültig sein oder
werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Nutzungsbedingungen hiervon
unberührt. Nebenabreden sind nicht getroffen. Änderungen und Ergänzungen
dieser Nutzungsbedingungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für
einen Verzicht auf das Schriftformerfordernis. Etwaige Allgemeine
Geschäftsbedingungen des Journalisten finden keine Anwendung. Diese
Nutzungsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen dem
Journalisten und dem Sender unterliegen ausschließlich dem Recht der
Bundesrepublik Deutschland. Als Erfüllungsort und Gerichtsstand wird –
soweit gesetzlich zulässig – München vereinbart.
III. Nutzungsberechtigung für Medien-Unternehmen und Plattformbetreiber und deren Mitarbeiter
1. Die Registrierung des Medien-Unternehmens oder
Plattformbetreibers (nachfolgend „Unternehmen“ genannt) sowie des
entsprechenden angestellten Mitarbeiters, unter Angabe der persönlichen
Daten des Mitarbeiters sowie Vorlage einer entsprechenden Legitimation
(z.B. gültiger Journalistenausweis, Arbeitsprobe, etc.), ist
Voraussetzung für den Zugang zur Presselounge des Senders. Ferner hat
der Mitarbeiter des Unternehmens eine gegenüber dem Sender
vertretungsberechtigte Person des Unternehmens (z.B. Geschäftsführer,
Prokurist, Abteilungsleiter etc.) zu bestimmen, gegenüber dem die
Registrierung des Unternehmens und des Mitarbeiters vom Sender
zusätzlich bestätigt wird. Der Mitarbeiter wird dem Sender die im Rahmen
der Registrierung abgefragten Daten richtig und vollständig mitteilen.
Bei der Registrierung wählt der Mitarbeiter des Unternehmens einen auf
den Mitarbeiter lautenden Nutzer-Namen und ein persönliches Passwort
(nachfolgend „Registrierungsdaten“ genannt). Durch die Registrierung
stimmen das Unternehmen und der Mitarbeiter diesen Nutzungsbedingungen
zu. Die Registrierungsdaten sind vom Unternehmen und dessen Mitarbeitern
streng geheim zu halten und dürfen nur von dem jeweils registrierten
Mitarbeiter des Unternehmens persönlich genutzt werden. Eine Weitergabe
der Registrierungsdaten innerhalb des Unternehmens und an sonstige
Dritte ist ausdrücklich nicht gestattet. Wird eine nicht autorisierte
Nutzung der Presselounge des Senders infolge einer schuldhaften
Verletzung dieser Geheimhaltungspflicht durch den Mitarbeiter möglich,
ist das Verschulden des Mitarbeiters dem Unternehmen, wie eigenes
Verschulden, zuzurechnen und das Unternehmen verpflichtet, dem Sender
den hierdurch entstandenen Schaden zu ersetzen.
Der Sender behält sich ferner vor, im Falle eines konkreten Verdachts
auf Missbrauch der Registrierungsdaten, diese bis auf Weiteres zu
sperren und im Falle der unbefugten Weitergabe der Registrierungsdaten
an Dritte die Zugangsberechtigung des Unternehmens zu widerrufen
und/oder das Unternehmen von der Teilnahme an der Presselounge des
Senders mit sofortiger Wirkung auszuschließen.
Der Mitarbeiter des Unternehmens wird dem Sender etwaige Änderungen, die
in dem Unternehmen selbst (z.B. Registrierungsdaten,
vertretungsberechtigte Personen etc.) oder dem Mitarbeiter liegen (z.B.
Beendigung etwaiger Zusammenarbeit mit dem Unternehmen, etc.)
unverzüglich nach Kenntniserlangung in Textform mitteilen. Auf Verlangen
des Senders ist darüber hinaus das Unternehmen verpflichtet, die
Richtigkeit und Vollständigkeit der von dem Unternehmen bei der
Presselounge des Senders hinterlegten Daten regelmäßig gegenüber dem
Sender zu bestätigen.
2. Im Übrigen gelten die Regelungen gemäß vorstehender
Ziffern I und II, 2 bis 13 für Unternehmen und deren Mitarbeiter
entsprechend.
IV. Nutzungsberechtigung für Zwischenhändler
1. Zwischenhändler nach Maßgabe dieser
Nutzungsbedingungen sind Text- und Bildagenturen, Datenaufbereiter,
Dienstleister für Printäquivalente und EPGs/Navigatoren sowie
Unternehmen und Dienstleister mit vergleichbaren Angeboten. Die
Registrierung des Zwischenhändlers und dessen Mitarbeitern erfolgt
entsprechend den Regelungen in vorstehender Ziffer III.
2. Abweichend von vorstehenden Ziffern II, 6 und 8
gestattet der Sender dem Zwischenhändler bis auf jederzeitigen Widerruf,
das Material an Dritte unter der Bedingung weiterzugeben, dass der
Zwischenhändler gegenüber dem Sender für die Erfüllung dieser
Nutzungsbedingungen durch seine Vertragspartner in vollem Umfang
einsteht.
Der Zwischenhändler verpflichtet sich gegenüber dem Sender darüber
hinaus, seine Kunden, Auftraggeber und sonstige Dritte ebenfalls zur
Einhaltung dieser Nutzungsbedingungen schriftlich zu verpflichten. Auf
Verlangen des Senders weist der Zwischenhändler dem Sender dies
unverzüglich nach. Bei Nichtbeachtung ist der Sender berechtigt, den
Zwischenhändler vom Zugang zur Presselounge des Senders mit sofortiger
Wirkung auszuschließen.
3. Werden von Dritten Ansprüche gegen den Sender
aufgrund einer Weitergabe und/oder Nutzung des Materials durch den
Zwischenhändler oder dessen Vertragspartner entgegen den Regelungen
dieser Nutzungsbedingungen geltend gemacht, stellt der Zwischenhändler
den Sender von allen Ansprüchen – einschließlich sämtlicher Kosten der
Rechtsverteidigung – frei.
4. Im Übrigen gelten die Regelungen gemäß vorstehender
Ziffern I und II, 2 bis 13 für Zwischenhändler und deren Mitarbeiter
entsprechend.
V. Nutzungsbedingungen für Printäquivalente
Für die Nutzung des Materials in Printäquivalenten gelten zusätzlich zu den Regelungen gemäß vorstehender Ziffern I bis IV nachfolgende Nutzungsbedingungen:
1. Begriffsbestimmung, Nutzungsvertrag
Printäquivalente im Sinne dieser Nutzungsbedingungen sind
systematische Darstellungen des aktuellen und zukünftigen
Fernsehprogramms und/oder der Programminformationen des Senders unter
zumindest teilweiser Nutzung des Materials zur Programmankündigung,
-begleitung und
-dokumentation im Zusammenhang mit der jeweils angegebenen Sendung des
Senders in elektronischen Medien ohne unmittelbar oder mittelbar einen
Zugriff auf Programminhalte zu bieten oder vermitteln (z.B. Einschalten
des Senders, Auswahl eines nicht-linearen Angebots, Programmierung einer
Aufnahme).
Die Rechte zur Nutzung des Materials des Senders in Printäquivalenten
oder vergleichbaren Angeboten in elektronische Medien setzen voraus,
dass der Journalist oder das Unternehmen oder der Zwischenhändler
(nachfolgend einheitlich „Nutzungsberechtigter“ genannt) einen separaten
Nutzungsvertrag über die Rechteeinräumung mit dem Sender geschlossen
hat. Die entsprechende Anfrage ist per E-Mail an EPG-Rechte@mediengruppe-rtl.de
zu richten. Die Rechteeinräumung durch den Sender erfolgt nach Maßgabe
dieser Nutzungsbedingungen sowie den Regelungen des abzuschließenden
Nutzungsvertrages.
2. Diskriminierungsfreie Darstellung
Gleichartige Angebote sind in Printäquivalenten in gleicher Art darzustellen, d. h. ohne dass einzelne Angebote bevorzugt oder benachteiligt werden (z. B. durch kleinere, größere, andere Schriftart, Hervorhebung durch Farben oder Effekte, Unterstreichen etc.).
3. Suche
Im Hinblick auf die Darstellung von Suchergebnissen in Printäquivalenten gilt: Die Verwendung des Materials des Senders in einer elektronischen Suche ist zulässig. Suchergebnisse mit Inhalten/Diensten werden diskriminierungsfrei aufgeschlüsselt nach „Absender“ dargestellt. Ferner erfolgt eine separate Darstellung der Ergebnisse des Senders und anderer Free-TV- und Pay-TV-Anbieter und deren Programmbeiträgen von Inhalten/Diensten des Betreibers des Printäquivalents oder Dritter. Suchergebnisse der Programme/Inhalte/Dienste des Senders werden eindeutig dem Sender als „Absender“ zugeordnet (deutlich erkennbare Logo-Abbildung). Die Suchergebnisse werden werbefrei und ohne Empfehlungen dargestellt. Ein Suchergebnis ist werbefrei, wenn zwischen der Darstellung oder dem Inhalt des Suchergebnisses und einer Werbung kein unmittelbarer optischer oder inhaltlicher Zusammenhang besteht und die werblichen Bestandteile auf der entsprechenden Seite nicht überwiegen. Eine Vermarktung der Suchergebnisplatzierungen (z.B. in Form von Listing-Fees) ist unzulässig.
4. Empfehlungen
Empfehlungen von eigenen Inhalten und Diensten des Betreibers eines
Printäquivalents oder eines Dritten mit Programmbezug des Senders sind
unzulässig. Die Freiheit des Betreibers zur redaktionellen
Berichterstattung zur Programmankündigung, -begleitung und
-dokumentation im Zusammenhang mit der jeweils angegebenen Sendung des
Senders bleibt unberührt. Jedoch sind in Printäquivalenten werbliche
oder automatisierte Empfehlungen sowie im Hinblick auf einzelne Nutzer
oder enge Nutzerkreise individualisierte redaktionelle Empfehlungen mit
Programmbezug des Senders nicht zulässig.
Empfehlungen von Inhalten/Diensten des Senders z.B. auf Detailseiten
einer Sendung erfolgen ausschließlich innerhalb des Portfolios des
Senders nach vom Sender definierten/freigegebenen Algorithmen.
VI. Nutzungsbedingungen für EPGs/Navigatoren
Für die Nutzung des Materials in EPGs/Navigatoren oder vergleichbaren Angeboten in elektronischen Medien gelten zusätzlich zu den Regelungen gemäß vorstehender Ziffern I bis IV nachfolgende Nutzungsbedingungen:
1. Begriffsbestimmung, Nutzungsvertrag
EPGs/Navigatoren im Sinne dieser Nutzungsbedingungen sind jede
elektronisch realisierte, systematische Darstellung des aktuellen und
zukünftigen Fernsehprogramms und/oder der Programminformationen des
Senders, unabhängig von ihrer optischen Darstellungsform (z.B.
Datenbanken, Tabellen) oder technischen Umsetzung (z.B. Internet,
Fernsehgerät, Set-Top-Box) sowie vergleichbare Angebote in linearen oder
nicht-linearen elektronischen Medien, die unabhängig von ihrer
jeweiligen technischen Ebene den Zugriff und/oder die Auswahl von
linearen und/oder nicht-linearen Programminhalten oder Diensten
ermöglichen, steuern oder vermitteln (z.B. als Video-on-Demand,
Aufzeichnung und/oder Programmierung einer Aufzeichnung) und/oder die
als übergeordnete Benutzeroberfläche für alle über ein System angebotene
linearen und/oder nicht-linearen Dienste verwendet werden (z.B.
Basisnavigatoren). Diese Nutzungsbedingungen für EPGs/Navigatoren gelten
für vergleichbare Angebote in elektronischen Medien entsprechend.
Ausgenommen von EPGs/Navigatoren sind Printäquivalente gemäß
vorstehender Ziffer V.
Die Rechte zur Nutzung des Materials der Sender in EPGs/Navigatoren
setzen voraus, dass der Journalist oder das Unternehmen oder der
Zwischenhändler (nachfolgend einheitlich „Nutzungsberechtigter“ genannt)
einen separaten Nutzungsvertrag über die Rechteeinräumung mit dem
Sender geschlossen hat. Die entsprechende Anfrage ist per E-Mail an EPG-Rechte@mediengruppe-rtl.de zu richten.
Die Rechteeinräumung durch den jeweiligen Sender erfolgt nach Maßgabe
dieser Nutzungsbedingungen sowie der Regelungen des abzuschließenden
Nutzungsvertrages.
2. Nutzungszweck
Die Nutzung des Materials ist dem Nutzungsberechtigten ausschließlich im Rahmen des Nutzungszwecks gestattet und darauf beschränkt, das Material frühestens drei Wochen vor dem geplanten Ausstrahlungstermin der entsprechenden Sendung zum Abruf bereit zu stellen, zeitlich begrenzt bis eine Woche nach Sendetermin. Danach ist das Material zu löschen und dem Sender auf Verlangen eine Löschungsbestätigung zu übersenden. Die Programm- und Bilddaten sind auf dem aktuellen Stand zu halten. Die Rechteeinräumung erfolgt nach Maßgabe der nachfolgenden Regelungen.
3. Werbefreiheit und direkter Zugriff
EPGs/Navigatoren müssen neutral und werbefrei ausgestaltet sein.
Werbefrei im Sinne dieser Nutzungsbedingungen bedeutet, dass keine
Werbung, gleich welcher Form und Art enthalten sein darf, solange ein
Programmbezug besteht. Programmbezug heißt, dass auf einer Seite der
EPGs/Navigatoren die Programme des Senders als Vollbild, in Teilen oder
skaliert gezeigt oder der Name oder das Logo des Senders oder deren
Programme oder Programmbeiträge genannt werden.
Ein Branding des Herstellers/Betreibers eines EPGs/Navigatoren in Form
von Logos, Nennung von geschäftlichen Bezeichnungen, Marken und
Markenzeichen des EPGs/Navigatoren-Herstellers/Betreibers sowie die
Nennung der Bezeichnung von Programmen, Programmbeiträgen,
Programmangeboten und/oder die Darstellung von Programmen oder
Programmbeiträgen der Sender und anderer Free-TV- und Pay-TV-Anbieter
und deren Programmbeiträgen im EPGs/Navigatoren gelten nicht als
Werbung.
Überblendungen von Programmen und Inhalten/Diensten des Senders durch
Inhalte/Dienste des EPGs/Navigatoren-Herstellers/Betreibers oder Dritter
sind untersagt. Ausgenommen hiervon ist die werbefreie Überblendung zur
Geräteeinstellung (z.B. Lautstärkeregelung) und werbefreie
„Jetzt/Gleich-Banner“. Eine Erschwerung oder eine Verzögerung des
Zugangs zu einzelnen Angeboten durch die Zwischenschaltung von Werbung
ist unzulässig.
4. Neutrale Vergabe von Programmplätzen
Die Vergabe von Programmplätzen sowie Programmplatznummern für die
Fernsehsender erfolgt anhand von neutralen und diskriminierungsfreien
Kriterien. Die Reihenfolge der Angebote in EPGs/Navigatoren soll nach
der Marktakzeptanz der Angebote und der Gewohnheiten der
Fernsehzuschauer und EPG/Navigator-Nutzer erfolgen. Daraus ergibt sich
die folgende Reihenfolge unterteilt nach Angebotsart:
(1) Free-TV-Angebote: Auflistung aller frei empfangbaren Angebote nach
den entsprechenden Marktanteilen (Zusch. ab 3 Jahren) nach dem
jeweiligen Jahresdurchschnitt der GfK (siehe Senderliste Free-TV der
Arbeitsgemeinschaft Fernsehforschung, www.agf.de ).
(2) Free-TV-Programmbouquets: Auflistung aller frei empfangbaren
Programmbouquets nach Marktanteilen (Zusch. ab 3 Jahren) im jeweiligen
Jahresdurchschnitt der GfK, der in einem Programmbouquet
zusammengefassten Angebote. Für die Angebotsart (1) und (2) steht es dem
Betreiber frei, die beiden ersten Programmplätze mit den
öffentlich-rechtlichen Free-TV-Sendern ARD und ZDF entsprechend der
aktuellen Zuschauergewohnheit zu belegen.
(3) Pay-TV/Bezahlfernsehen: Auflistung der empfangbaren Angebote nach
Anzahl der Abonnenten im jeweiligen Jahresdurchschnitt (von einem
unabhängigen Dritten zu ermitteln).
(4) Soweit technisch möglich, werden die Listungen in den einzelnen
Rubriken vom EPG/Navigatoren-Hersteller/Betreiber alle 2 Jahre auf der
Basis der für die Programme veröffentlichten Marktakzeptanzdaten
(FreeTV-Angebote: GfK, Zusch. ab 3 Jahre) aktualisiert. Sollte ein
Angebot nicht zu empfangen sein (da z. B. nicht abonniert oder frei
geschaltet), soll ein einheitlicher Hinweis aufgenommen werden. Dieser
Hinweis soll Informationen enthalten, wie das Angebot
empfangen/abonniert werden kann. Die Zahlung und die Entgegennahme von
vermögenswerten oder anderen Vorteilen, gleich welcher Art, für die
Aufnahme von Angeboten in einen EPG/Navigator oder für die Darstellung
der Angebote und ihrer Anbieter in einer wie auch immer gearteten
hervorgehobenen Stellung darf nicht erfolgen. Soweit „Favoriten“-Listen
verwendet werden, enthalten diese keine Voreinstellung und können vom
Benutzer einfach und aus allen Navigationsebenen heraus mit den
favorisierten Angeboten (Rundfunkprogramme/Mediendienste) belegt werden.
5. Diskriminierungsfreie Darstellung
Gleichartige Angebote sind in gleicher Art darzustellen, d. h. ohne
dass einzelne Angebote bevorzugt oder benachteiligt werden (z. B. durch
kleinere, größere, andere Schriftart, Hervorhebung durch Farben oder
Effekte, Unterstreichen etc.).
Nicht abonnierte oder nicht frei geschaltete Angebote sind als solche zu
kennzeichnen. Auf neue Angebote kann einmalig in geeigneter Weise
besonders hingewiesen werden.
6. Einstieg mit dem zuletzt gesehenen Angebot
Zum Einstieg (nach dem Einschalten) hat automatisch das zuletzt gesehene Angebot zu erscheinen. Die vom Sender gelieferten Informationen mit SI-Daten zum laufenden Programm (z.B., Sender, Bouquetname, Titel der Sendung, Start- und Endzeit, Kurz- und Langinformation, Fortschrittsbalken) gemäß DVB-Standard sind abzubilden.
7. Bouquetdarstellung
Das unmittelbare Einschalten/direkte Erreichen der einzelnen Angebote und Programmbouquets einschließlich bouqueteigener elektronischer Programmführer ist nach dem Stand der Technik zu ermöglichen. Der Zugang zu den Programmbouquets und Genre-Rubriken ist auch über die jeweiligen Angebote zu gewährleisten. Die Zuordnung von Angeboten zu Bouquets und Genre-Rubriken obliegt den Sendern.
8. Empfehlungen
Im Hinblick auf die Darstellung von Empfehlungen von
Inhalten/Diensten des Senders, EPG/Navigatoren-Hersteller/Betreiber oder
Dritter gilt: Es erfolgt keine Empfehlung von eigenen Inhalten/Diensten
der EPG/Navigatoren-Hersteller/Betreiber oder Dritter mit Programmbezug
des Senders.
Die Freiheit zur redaktionellen Berichterstattung zur
Programmankündigung, -begleitung und -dokumentation im Zusammenhang mit
der jeweils angegebenen Sendung der Sender bleibt unberührt. Jedoch
sind, im Hinblick auf die redaktionelle Berichterstattung zur
Programmankündigung, -begleitung und -dokumentation im Zusammenhang mit
der jeweils angegebenen Sendung der Sender, werbliche oder
automatisierte Empfehlungen sowie im Hinblick auf einzelne Nutzer oder
enge Nutzerkreise individualisierte redaktionelle Empfehlungen mit
Programmbezug der Sender nicht zulässig. Empfehlungen von
Inhalten/Diensten des Senders z.B. auf Detailseiten einer Sendung
erfolgen ausschließlich innerhalb des Portfolios des Senders nach von
dem Sender definierten/freigegebenen Algorithmen.
9. Suche
Im Hinblick auf die Darstellung von Suchergebnissen in
EPGs/Navigatoren gilt: Die Verwendung des Materials der Sender in einer
elektronischen Suche ist zulässig. Suchergebnisse mit Inhalten/Diensten
werden diskriminierungsfrei aufgeschlüsselt nach „Absender“ dargestellt.
Ferner erfolgt eine separate Darstellung der Ergebnisse der Sender und
anderer Free-TV- und Pay-TV-Anbieter und deren Programmbeiträge von
Inhalten/Diensten der EPG/Navigatoren-Hersteller/Betreiber oder Dritter.
Suchergebnisse der Programme/Inhalte/Dienste des Senders werden
eindeutig dem Sender als „Absender“ zugeordnet (deutlich erkennbare
Logo-Abbildung). Die Suchergebnisse werden werbefrei, ohne Empfehlungen
und ohne Bezug zum eingeschalteten Programm dargestellt. Eine
Vermarktung der Suchergebnisplatzierungen (z.B. in Form von
Listing-Fees) ist unzulässig.
10. Verknüpfung
Im EPG/Navigator sind mit einem Angebot verknüpfte Begleitdienste (z.B. Teletext, Mehrkanalton, Applikationen) bei der Auflistung zusammen mit dem Angebot darzustellen. In Bezug auf die verknüpfte Darstellung von linearen und nicht-linearen/interaktiven Inhalten/Diensten des Senders, der EPG/Navigatoren-Hersteller/Betreiber oder Dritter in EPGs/Navigatoren gilt: Es erfolgt keine Darstellung von Inhalten/Diensten der EPG/Navigatoren-Hersteller/Betreiber oder Dritter mit Programmbezug des Senders. Es ist ausschließlich eine verknüpfte Darstellung von nicht-linearen/interaktiven Inhalten/Diensten des jeweiligen im EPG/Navigator fokussierten Senders gestattet (z.B. Einbindung redaktioneller Empfehlung von Video on Demand-Inhalten des fokussierten Senders, Einbindung des Red-Button Symbols mit direktem Link zu einem Dienst des fokussierten Senders, der vom Sender definiert wurde). Die verknüpfte Darstellung von linearen und nicht-linearen/interaktiven Inhalten/Diensten der Sender ist ausschließlich auf Basis des vom Sender bereitgestellten Materials bzw. nach Vorgabe/Freigabe des Senders gestattet.
11. Sonstiges
Im Übrigen gelten die einschlägigen Regelungen des Rundfunkstaatsvertrages, insbesondere die §§ 52 ff RfStV und der dazu ergangenen Ausführungsbestimmungen.